Dringlichkeit RoHS / WEEE

Das in Kraft treten der RoHS Richtlinie zum 01.07.2006 ist bindend für alle Hersteller von Elektronikprodukten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch die bestehenden, nicht konformen Läger bereinigt werden, es darf keine nicht-konforme Ware mehr in den Bereich der EU eingeführt werden.

Überspitzt gesagt darf auch die Ware noch verkauft werden, die am 30.06.2006 vor 0h auf europäischen Boden ankommt. Durch Lagerumschlagszyklen und teilweise auch fehlende Kenntnis der Materie liegt der eigentliche Zeitpunkt der Umstellung jedoch bei vielen Unternehmen deutlich früher. Die Hersteller müssen sich mit einem immensen Termindruck für die Umstellung auseinandersetzen.

In Deutschland ist die Registrierung der Hersteller zur Erfüllung der WEEE zum 24.11.2005 Pflicht, ab 24.03.2006 müssen die Produkte gekennzeichnet werden. Andere Mitgliedsstaaten haben auch hier andere Terminfahrpläne. Erste Abholanordnungen an die Hersteller werden in 2006 folgen. ASSMANN Electronic hat sich fristgerecht registriert, die Nummer beim EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) lautet DE 71839861.



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